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Mindestlohn steigt ab Januar 2024 auf Euro 12,41 je Stunde

Der Mindestlohn steigt ab 01.01.2024 auf € 12,41, ab 01.01.2025 auf € 12,82 je Stunde.

Entwicklung:
2015: 8,50 €
2016: 8,50 €
2017: 8,84 €
2018: 8,84 €
2019: 9,19 €
2020: 9,35 €

01.01.2021: 9,50 €
01.07.2021: 9,60 €

01.01.2022: 9,82 €
01.07.2022: 10,45 €
01.10.2022: 12,00 €

01.01.2024: 12,41 €

01.01.2025: 12,82 €

Der höhere Mindestlohn gilt auch für Minijobber

Bei geringfügig entlohnt Beschäftigten, die an der Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 € verdienen, kann die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes zur versicherungspflichtigen Beschäftigung führen, sofern der monatliche Beschäftigungsumfang nicht reduziert wird.

Beispiel:

Jahr 2021: Vereinbarte monatliche Arbeitsstunden: 47 Stunden
9,50 € * 47 Sunden = 446,50 € -> geringfügig entlohnte Beschäftigung
Jahr 2022: 9,82 € * 47 Stunden = 461,54 € also: versicherungspflichtige Beschäftigung, wegen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze

Abhilfe:

Reduzierung der Arbeitsstunden von 47 auf 45,50 (oder gleich auf 43 wegen der erneuten Anhebung der Mindestlohns ab Juli 2022)
45,50 x € 9,82 = € 446,81 oder 43 x € 10,45 = € 449,35 (damit bleibt dann die Eigenschaft als "Mini-Job")

Ab Oktober 2022 wird die Minijob-Grenze auf € 520,00 angepasst; Arbeitnehmer können somit 43,33 Stunden im Monat (10 Stunden wöchentlich) für
€ 12,00 (netto!) arbeiten.

Die Grenze wird ab diesem Zeitpunkt dynamisch; kommt es zu einer Erhöhung des Mindestlohns, erhöht sich auch dieser Betrag entsprechend.

Demzufolge erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze ab Januar 2024 auf € 538,00.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

Steuererklärung & -beratung

Erstellung sämtlicher gängigen Steuererklärungen.

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Erstellen von Jahresabschlüssen

Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen und Berichten mit und ohne Plausibilitätsprüfung.

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Raterteilung

Steuerbelastungsvergleiche / Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht.

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Gründung von Einzelunternehmen sowie von Gesellschaften aller Rechtsformen usw.

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