04184 690
sigurd.harder@harder-stb.de
Anfahrt

Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) ab 2018

Die Grenzen für die Sofortabschreibung von "Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)" haben sich ab 2018 von € 410,00 auf € 800,00 erhöht.

Da es sich bei diesen Wertgrenzen um Nettogrößen handelt, ergeben sich die folgenden Bruttowerte:

GWG-Grenze Nettobetrag USt (19 %) Bruttobetrag
bis 31.12.2017 410,00 € 77,90 € 487,90 €
ab 1.1.2018 800,00 € 152,00 € 952,00 €

Die Aufzeichnungspflicht (Inventarerfassung) beginnt ab 01.01.2018 erst bei einem Betrag ab € 250,00 (zuvor € 150,00). Das bedeutet, dass alle angeschafften GWG bis € 250,00 sofort als Aufwand zu buchen sind (Werkzeuge, Kleingeräte).

GeringwertigeWirtschaftsgüter (GWG) sind nach § 6 Abs. 2, 2a EStG Güter, die

  • selbständig nutzbar und
  • beweglich sind und
  • zum abnutzbaren Anlagevermögen zählen.

Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig,

  • wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und
  • die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgütertechnisch aufeinander abgestimmt sind.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

Steuererklärung & -beratung

Erstellung sämtlicher gängigen Steuererklärungen.

mehr erfahren

Erstellen von Jahresabschlüssen

Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen und Berichten mit und ohne Plausibilitätsprüfung.

mehr erfahren

Raterteilung

Steuerbelastungsvergleiche / Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht.

mehr erfahren

Steuerrechtliche Beratung

Gründung von Einzelunternehmen sowie von Gesellschaften aller Rechtsformen usw.

mehr erfahren

Wirtschaftliche Beratung

Analyse von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und Jahresabschlüssen.

mehr erfahren

Prüfungstätigkeit

Prüfungen beim Erwerb von Beteiligungen und Unternehmenskäufen.

mehr erfahren

Buchhaltungsservice

Führung Ihrer Finanzbuchhaltung nach handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen.

mehr erfahren

Lohnbuchführung

Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteueranmeldung uvm.

mehr erfahren

Verwendung von Cookies

Zur Bereitstellung des Internetangebots verwenden wir Cookies.

Bitte legen Sie fest, welche Cookies Sie zulassen möchten.

Diese Cookies sind für das Ausführen der spezifischen Funktionen der Webseite notwendig und können nicht abgewählt werden. Diese Cookies dienen nicht zum Tracking.

Funktionale Cookies dienen dazu, Ihnen externe Inhalte anzuzeigen.