Geschenke für Geschäftsfreunde
Wenn Geschäftspartner sich etwas schenken, nimmt der Fiskus daran teil. Steuerliche Behandlung von Geschenken unter Geschäftspartnern aus betrieblichem Anlass:
Beim Schenker
Der Wert des Geschenkes beträgt und Empfänger: nicht mehrals EUR 35 (+ USt) pro Jahr
In diesem Fall ist der jeweilige Betrag als Betriebsausgabe voll abzugsfähig. Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, der Name des Beschenkten vermerkt und die Aufwendungen in der Buchführung separat erfasst werden.
Der Wert des Geschenkes beträgt und Empfänger:mehr als EUR 35 pro Jahr
In diesem Fall sind die gesamten Aufwendungen steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, auch nicht die Vorsteuer. (EUR 35 stellt eine Freigrenze dar, kein Freibetrag)
Beim Beschenkten
Der Unternehmer, der das Geschenk erhält, muss den gemeinen Wert als Betriebseinnahme versteuern. Unabhängig davon, ob dieser über oder unter EUR 35 liegt und ob er das Geschenk betrieblich oder privat nutzt. Gleichzeitig wird eine Betriebsausgabe verbucht oder es erfolgt die Aktivierung im Anlagevermögen. Sofern das Geschenk im Betrieb genutzt wird, wirken sich die Betriebsausgaben bzw. Abschreibungen wieder steuermindernd aus. Sofern das Geschenk privat genutzt wird, ist es als Entnahme zu berücksichtigen.
Es gibt eine Alternative zu dieser Verfahrensweise: Der Schenker hat die Möglichkeit zur Übernahme dieser Besteuerung. Wer diese Möglichkeit nutzt, befreit den Beschenkten von der Steuerbelastung. Statt des Empfängers zahlt der Schenker eine Steuer pauschal von 30 % auf den Wert des Geschenkes, zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Entscheiden Sie sich für die Pauschalversteuerung, müssen auch Geschenke bis EUR 35 in dieser Weise geregelt werden. Der Empfänger des Geschenkes muss über die Übernahme der Besteuerung formlos informiert werden. Die pauschale Steuer wird mit der Lohnsteueranmeldung abgeführt. Die Übernahme dieser Pauschalsteuer kann beim Schenker nur als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, wenn auch das Geschenk selbst als Betriebsausgabe berücksichtigt werden konnte.
Beispiel zur Musterformulierung zur Information der Empfänger
Hiermit teilen wir mit, dass wir für das Ihnen gewährte Geschenk bereits die Pauschalsteuer nach § 37b EStG übernommen haben. Wir haben diese Pauschalsteuer beim Finanzamt ... unter der Steuernummer ... angemeldet und abgeführt. Durch die erfolgte Pauschalbesteuerung ist die Sachzuwendung für Sie als Empfänger steuerfrei. Wir möchten Sie bitten, dass Sie diese Bescheinigung zu Ihren Unterlagen nehmen.